FAQ

Was versteht man unter einem Energiemanagementsystem?
Ein Energiemanagementsystem umfasst die Datenerfassung aller Energieflüsse von Energieverbrauchern sowie Energiequellen in einem Unternehmen und die Bewertung der Energieeffizienz dieser. Dies gilt insbesondere für die für den gesamten Energieverbrauch bedeutsamen Anlagen und Einrichtungen sowie Prozesse und Tätigkeiten in einem Unternehmen.
Die Erfassung und Dokumentation dieser Daten, bildet dann die Grundlage für die Umsetzung sowohl technischer Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, als auch von strategischen und organisatorischen Managementansätzen.
Grundsätzlich haben alle organisatorischen und technische Maßnahmen das Ziel, die energiebezogene Leistung systematisch und nachhaltig zu optimieren.

Für welche Unternehmen ist die Einführung eines Energiemanagementsystems sinnvoll?
Ein Energiemanagementsystem hat die Aufgabe, ungenutzte Energieeffizienzpotenziale zu erschließen, Energiekosten zu verringern und den Ausstoß von Treibhausgasen (beispielsweise von CO2-Emissionen) sowie andere Umweltauswirkungen von Energieverbräuchen zu reduzieren. Es leistet also einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und sollte vor diesem Hintergrund, fester Bestandteil in der Energie- und Managementpolitik eines verantwortlich- und nachhaltig handelnden sowie zukunftsorientierten Unternehmens sein.
Rein kommerziell betrachtet, ist die Einführung eines Energiemanagementsystems für Unternehmen darüber hinaus immer dann sinnvoll, wenn diese mehr als nur geringe Mengen von Energie verbrauchen. Dies gilt insbesondere für produzierende Unternehmen, da diese mit einem Energiemanagementsystem die Möglichkeiten zur Befreiung von der EEG-Umlage und künftig auch für die Entlastung produzierender Gewerbe von der Strom- und Energiesteuer nutzen können. Voraussetzung hierfür ist dann allerdings eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder nach EMAS-Verordnung.

Wird die Einführung eines Energiemanagementsystems gefördert und durch wen?
Durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, werden anfallende Aufwendungen für externe Beratung zur Entwicklung und Umsetzung, die notwendige Messtechnik sowie Software welche für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 anfallen, gefördert und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für einen akkreditierten Zertifizierer 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 6.000 €. Für den Erwerb von Messtechnik beträgt der Zuschuss 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 8.000 €. Für den Erwerb von Software beträgt der Zuschuss 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 4.000 €.
Die Software der EPS ENERGY GmbH – „better solutions by enerchart“ bzw. „enerchart“ – ist als förderfähige EnMS-Software bei der der BAFA gelistet und erfüllt somit die hierfür erforderlichen Voraussetzungen.
Weitergehende, ausführliche und stets aktuelle Informationen, sind auf der Webseite der BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, unter www.bafa.de oder bei der Bundesstelle für Energieeffizienz unter bfee-online.de, erhältlich.

Wer ist verpflichtet, ein Energiemanagement zu betreiben?
Sogenannte KMU (Klein und Mittelständische Unternehmen) ab 250 Mitarbeiter und Unternehmen, die einen Stromkostenanteil von mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung und einen Stromverbrauch von mindestens 10 Gigawattstunden pro Jahr haben.